Schwarzarbeit auf der Baustelle

Nicht selten täuschen Mitarbeiter eine vom Hausarzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vor, um auf einer anderen Baustelle ein paar Scheine dazuzuverdienen. Dieses Fehlverhalten ist nicht nur arbeitsrechtlich relevant, sondern auch strafbar.

Liegt der Verdacht erst einmal vor, dass ein Bauarbeiter Schwarzarbeit begeht, betrügerische Spesen- oder Arbeitszeitabrechnungen verbucht, wettbewerbswidrigen Außendiensttätigkeiten nachgeht oder vertragswidrige Kontakte zu Mitbewerbern pflegt, kann die Detektei in Düsseldorf eingeschaltet werden, die mit ihren Observations- und Ermittlungsteams Beobachtungen durchführt.

Den Tätern auf der Spur

Mithilfe modernster technischer Geräte werden die Ergebnisse ermittelt und die Beweise gesichert. Dabei steht nicht nur die diskrete Verfolgung der betroffenen Personen im Vordergrund, sondern auch die Feststellung aller Aktivitäten. Die Mitarbeiter der Detektei sind obendrein in der Lage, unmittelbar weitergehende, beweiserhärtende Ermittlungen durchzuführen – sofern diese erforderlich sind. Die Ergebnisse der Observation werden anschließend durch umfassende schriftliche, minutiös geführte Aufzeichnungen sowie Film- und Fotoaufnahmen festgehalten.

Noch mehr Service

Darüber hinaus stehen dem Auftraggeber und seinem Anwalt die Zeugenaussagen der Mitarbeiter der Detektei zur Verfügung, um eine schnelle und rechtlich nicht zu beanstandende Verwertung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bis hin zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung der festgestellten Handlungen zu ermöglichen. In der Regel sorgt die durch die ermittelnde Detektei geschaffene eindeutige Beweislage dafür, dass der gegnerischen Partei die Grundlage für langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen entzogen wird.

Unerlaubte Nebentätigkeit

Neben der Schwarzarbeit üben viele Mitarbeiter eine unerlaubte Nebentätigkeit aus, die sich beispielsweise negativ auf die Hauptbeschäftigung auswirkt. Auch in diesem Fall kann die Detektei in Düsseldorf eingeschaltet werden, um die betroffene Person zu beobachten. Dabei wird nicht nur festgestellt, ob der Mitarbeiter ein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten an den Tag legt, sondern auch, ob er bewusst unternehmensschädigend handelt. Entsprechend der Aufklärung setzt die Detektei auch hier verschiedene Observations- und Ermittlungsteams ein, die alle gesammelten Ergebnisse bis ins kleinste Detail aufschreiben.

Der Kostenfaktor

Sollte sich ein Arbeitnehmer tatsächlich während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhalten, sprich einer Schwarzarbeit oder unerlaubten Nebentätigkeit nachgehen, verletzt er seine Vertragspflicht vorsätzlich – dadurch verpflichtet er sich automatisch zu einem Schadensersatz gegenüber seinem Arbeitgeber. Dieser umfasst alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Ebenso können die Kosten für die Beauftragung der Detektei hinzugerechnet werden, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass geben. Im Umkehrprozess muss sich jeder Arbeitgeber, der eine Detektei beauftragt, im Klaren darüber sein, dass er die Kosten für den Aufwand selbst übernehmen muss, wenn der zu observierende Mitarbeiter tatsächlich krankgeschrieben ist und kein Fehlverhalten an den Tag legt.